Kommt schon bald Telemedizin auf Rezept?

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Wie kann die Telemedizin in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden? Das war eines der Themen, über die auf der CeBIT diskutiert wurde.

Von Christian Beneker

HANNOVER. Die Möglichkeiten liegen auf der Hand, die Frage ist, wer sie bezahlt. Auf der CeBIT in Hannover, der weltgrößten Computer-Messe, diskutierten Experten über die Frage, wie die Telemedizin in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden könnte.

"Telemedizin auf Rezept?" hieß die Veranstaltung. "Für uns ist die entscheidende Frage, ob zum Beispiel Telemonitoring als Methode oder als Technik verstanden wird", erklärte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), auf der von dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) veranstalteten Podiumsdiskussion.

Der BITKOM vertritt nach eigenen Angaben mehr als 1300 Unternehmen der Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche. Hess sah zum Beispiel für das Telemonitoring gute Chancen, "als Methode verstanden zu werden, die zum Beispiel per Kontrolle der Körperfunktionen bestimmte Risiken bei einem Patienten erkennen kann".

Aber damit der GBA sich mit E-Health-Methoden überhaupt befasst, braucht das Gremium Studien, die den therapeutischen Zusatznutzen der neuen Methode belegen. "Und solche Studien haben wir nicht", sagte Hess.

Deshalb wird Telemedizin derzeit vor allem im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV) eingesetzt, wodurch die neuen Methoden zum Wettbewerbsinstrument der Kassen werden. "Was macht ein Herzzentrum, das mit der AOK einen IV-Vertrag Telemonitoring hat, mit seinen BKK-Patienten?", fragte Hess rhetorisch in die Runde.

Zunächst brauche man also die Grundsatzentscheidung, ob die Telemedizin Methode oder Technik ist, und damit, ob sie Teil der Regelversorgung oder Teil des Wettbewerbs sein wird.

Gälte sie als Methode wäre der Weg frei, sie in Disease-Management-Programme (DMP) einzubinden, ein Qualitätssicherungsverfahren zu installieren und eine entsprechende Position zur Honorierung zu schaffen. So könnte sie sogar "ein Mittel gegen den Ärztemangel" werden, glaubt Hess.

Nicht nur die fehlenden Studien, sondern auch die kritische Stimmung der Ärzte bremsen die Einführung telemedizinischer Methoden, meint Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer (BÄK). "Die Telemedizin ist durch die Debatte über die neue Gesundheitskarte belastet", so Bartmann.

Zwar glaubten nach dem E-Health-Report der BÄK vom vergangenen Jahr 86 Prozent aller befragten 600 Ärzte, dass sowohl die Telematik als auch die Telemedizin (87 Prozent) im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen werden und 73 Prozent seien sogar von den Vorteilen der Telemedizin überzeugt.

"Aber vor Ort sieht es anders aus", so Bartmann. "Es besteht immer noch ein sehr großer Akzeptanz-Unterschied zwischen der fachärztlichen Versorgung, die schon oft auf Telekonsultation oder auf die Teleradiologie zurück greift, und der Grundversorgung."

Ungeduldig äußerte sich indessen Zahnarzt und CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Rolf Koschorrek. "Die Selbstverwaltung muss die Unentschlossenheit bei der Entscheidung über die Telemedizin endlich beenden", so Koschorrek.

"Ohne telemedizinische Struktur werden wir mit dem Ärztemangel und der demografischen Entwicklung nicht fertig", warnte der Politiker. Die CDU werde die Telemedizin "auch im Zusammenhang mit der Debatte um das neue Versorgungsgesetz auf die Agenda bringen".

Die Ausgangsfrage, ob Patienten in naher Zukunft "Telemedizin auf Rezept" bekommen könnten, verneinte der BÄK-Vertreter Franz Josef Bartmann: "So etwas wird es nicht geben. Aber die guten telemedizinischen Methoden werden ihren Platz in der Regelversorgung finden."

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