Die Vertretung im Urlaubsfall zwischen niedergelassenen Ärzten ist relativ einfach geregelt. Doch bei angestellten Ärzten und Berufsausübungsgemeinschaften ist eine Reihe an Besonderheiten zu beachten.
Immer wieder gibt es Streit über die Abrechnung der GOÄ-Nr. 34. Tatsächlich ist bei den Leistungsinhalten einiges zu beachten. Lesen Sie, wann Sie den Kostenträgern Paroli bieten können.
In die ambulante palliativmedizinische Versorgung kommt Bewegung: Zum 1. Oktober tritt ein neues Unterkapitel im EBM in Kraft, das unter anderem die Rufbereitschaft und Hausbesuche aufwertet.
Werden auf einem Hausbesuch weitere Familienangehörige medizinisch versorgt, sollten Ärzte bei der Abrechnung aufpassen. Für den Mitbesuch gibt es nur den halben GOÄ-Zuschlag, allerdings kennt diese Regel Ausnahmen.
Geschlechtsspezifische Leistungen im EBM, wie die Untersuchung der Prostata oder eine Mammografie, können seit Juli unabhängig von der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung abgerechnet werden.