Ein notärztlicher Bereitschaftsdienst bei einer Sportveranstaltung kann auch dann umsatzsteuerfrei sein, wenn es nicht zu einer ärztlichen Behandlung kommt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Abrechnung einiger Leistungen im EBM sind an den Fall geknüpft. Die Unterscheidung von Arzt-, Behandlungs- oder Krankheitsfall, ist dabei nicht einfach. Den Unterschied sollten Ärzte und ihr abrechnendes Praxisteam jedoch kennen.