Ein Plus im ersten Quartal 2017, ein Minus im zweiten: Das Osterdatum hatte vor zwei Jahren maßgeblich Einfluss auf die Honorarentwicklung der Vertragsärzte.
Das Bundessozialgericht rügt die Abrechnungspraxis Kassenärztlicher Vereinigungen im Notfalldienst. Es sieht die stationären Leistungserbringer gegenüber den ambulanten benachteiligt.
Ärzte, die ihre Praxis nicht an die TI angeschlossen haben, erwarten Honorarkürzungen: Im KV-Bezirk Niedersachsen betrifft das etwas mehr als zehn Prozent aller Praxen.
Zu Änderungen gehören die Einführung neuer Zusatzkodes für die Anzahl entfernter Polypen mit mehr als 2 cm Durchmesser sowie die Überarbeitung der Hinweise und Mindestmerkmale zur Beatmungsentwöhnung.