Kein Kontrastmittelskandal

Regierung gibt Radiologen Rückendeckung

Für die Bundesregierung sind Vorwürfe nicht haltbar, Fehlanreize durch Kontrastmittelpauschalen hätten zu Mengenausweitungen geführt.

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Berlin. „Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche Regelung“ – mit klaren Worten weist die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion Spekulationen zurück, bei der Verwendung von Kontrastmitteln gebe es Hinweise auf systematische Fehlanreize für Mediziner. Auffällige Mengenentwicklungen gebe es in keiner Region, heißt es in der Antwort.

Im Sommer belasteten Berichte in der „Süddeutschen Zeitung“ und in der ARD Radiologen in sechs KV-Regionen schwer. Am schwersten der, dass Fehlanreize durch Kontrastmittelpauschalen zu patientengefährdenden Mengensteigerungen geführt hätten.

Mit Verweis auf das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Regierung aus, in der Vergangenheit habe es keine signifikanten Auffälligkeiten hinsichtlich von Vereinbarungen der bundesunmittelbaren Kassen über die Abrechnung von Kontrastmitteln gegeben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe das BVA alle regionalen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen geprüft und sich über die aktuellen Vertragsverhandlungen berichten lassen. Das BVA beobachte die weitere Entwicklung im Vertragsgeschäft, heißt es weiter.

Auch nach Auskunft der KBV ist auf vorliegender Datenbasis keine Korrelation zwischen der Finanzierungsregelung auf Landesebene und abgerechneten Kontrastmitteleinbringungen bezüglich der Höhe des Verbrauchs bei Kontrastmitteln festzustellen. (maw)

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