Bei der Versorgung von Privatpatienten können Zahnärzte nun eine zusätzliche Pauschale abrechnen, um die durch die Coronavirus-Pandemie entstehenden Mehrkosten abzurechnen. Für Ärzte anderer Fachrichtungen gilt das (noch) nicht.
Die KBV-Spitze verteidigt die neuen Zuschläge zur telefonischen Beratung im EBM. Einzelne KVen nehmen ihre Sonder-Abrechnungsregeln für die Telefonsprechstunde zurück.
Nun dürfen auch Unfallverletzte – wenn möglich – am Bildschirm behandelt werden. Die Unfallversicherungsträger geben grünes Licht bis Ende Juni – für Psychotherapeuten sogar noch länger.