Als niedrigschwelliges erstes Beratungsangebot sollen gynäkologische Praxen nun eine M1-Sprechstunde anbieten können. Dafür gibt es extrabudgetäres Honorar. Bislang gilt das Angebot aber nur für BKK-Versicherte.
Die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen durch Privatversicherte ist 2020 und 2021 vergleichsweise stabil geblieben. Deutliche Rückgänge gab es allerdings bei Kindern und Jugendlichen.
MFA in den Praxen als Rückgrat der Versorgung zu bezeichnen ist einfach – es zu stärken scheint schwieriger. Doch haben Praxisinhaber auch das Rückgrat, um ihre MFA zu halten?