Praxen können jetzt für August den angepassten COVID-19-Impfstoff Comirnaty® JN.1 bestellen. Die Auslieferung des bisherigen Vakzins XBB.1.5 wird eingestellt. Einzeldosen gibt es nach wie vor nicht.
Das Hepatitis-B- und -C-Screening wurde vor knapp drei Jahren als Zuschlag zum Check-up-35 eingeführt. Zahlen des Zi zeigen, dass das Angebot genutzt wird – noch wird das Potenzial aber nicht voll ausgeschöpft.
Der Kanzler nennt Leistungskürzungen zur Lösung der Probleme der GKV eine „schlechte Nummer“. Daher werde es die nicht geben. Gut, kommentieren Ärzte und Kassen. De facto passiere aber das Gegenteil, so KBV-Chef Gassen.
Bevor die Kinderarztpraxen die RSV-Prophylaxe als GKV-Leistung anbieten können, muss das Bundesgesundheitsministerium dafür die rechtliche Grundlage schaffen, fordert Pädiater Michael Achenbach.
Auch eine ambulante Liposuktion ist nach GOÄ 2454 abzurechnen. Anderweitige Honorarvereinbarungen sind unzulässig, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.
Baden-Württemberg fördert ein gestuftes Versorgungskonzept für die Behandlung von Patienten mit Long-/Post-COVID. Seine Umsetzung – zusammen mit der G-BA-Richtlinie – geht zäh voran.
Das Land Berlin spricht sich dafür aus, die U 10, U 11 und J 2 zur Regelleistung der Krankenkassen zu machen. Zur Not will es weiterführende Initiativen prüfen, teilt die Gesundheitssenatorin mit.
Ab Oktober treten in der Heilmittel-Richtlinie wichtige Änderungen in Kraft. Die Verordnung der manuellen Lymphdrainage wird flexibler. Zudem können Ärzte und Ärztinnen die Auswahl der Therapiezeit Therapeuten übertragen.
Für zusätzliche Arbeit gingen Hausärzte im Südwesten derzeit fast leer aus, beklagt die Gruppe „Freiburger Ärzte“. Weil damit Beruf unattraktiv werde, gerate die Patientenversorgung in Gefahr.
Gesundheitsminister Lauterbach und die ärztliche Selbstverwaltung sehen sich jeweils im falschen Film. Zu begutachten ist das bei der Notfallreform – und natürlich beim umstrittenen „Gesundes-Herz-Gesetz“.
Die KBV drängt auf eine ausreichende Vergütung der RSV-Vorsorge. Dass die RSV-Prophylaxe Teil der Grund- und Versichertenpauschale ist, sei falsch, so der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen.