In seiner Gesamtbewertung für 2024 weist das Bundeskriminalamt auf die weitreichenden Folgen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen hin und prognostiziert eine Zunahme bei dieser Deliktform. Dabei sticht ein Fall hervor.
Berliner Praxen, die die elektronische Patientenakte noch nicht nutzen, müssen keine Sanktionen fürchten. Die KV hat diese für das zweite Quartal ausgesetzt. Fürs laufende dritte Quartal ist die Entscheidung noch offen.