„Was verändert die neue Vorhaltepauschale in Ihrer Praxis?“ Diese Frage hat die Ärzte Zeitung ihren Online-Lesern gestellt. Die Antworten sind zwar nicht repräsentativ, aber interessant.
Eine Beatmung in der Klinik-Abteilung „Pneumologische Intensivstation“ war der Krankenkasse nicht Intensivstation genug. Sie weigerte sich, die abgerechnete Fallpauschale zu erstatten. Zu Unrecht, sagt das Bundessozialgericht.
Der Bundesverband Managed Care schlägt vor, Versorgung nach Aufwand und Nutzen zu vergüten. Um diesen „Value-Based-Care“-Ansatz gangbar zu machen, sei eine Operation am SGB V nötig.
Die KV Westfalen-Lippe und die Krankenkassen haben sich über die morbiditätsbedingte hausärztliche Gesamtvergütung verständigt und eine Unterfinanzierung der nicht-budgetierten Leistungen vermieden.