Was müssen Hausarztpraxen tun, damit sie mit der neuen Vorhaltepauschale ab Januar mehr Honorar bekommen können? Hausarzt Bahman Afzali erläutert, wie vorzugehen ist, um acht von zehn Kriterien zu erfüllen.
Die neue Vorhaltepauschale hat in Hausarztpraxen für Diskussionen gesorgt – und Fragen aufgeworfen, wie diese: Wie sind Kassen und KBV auf die 25-Prozent-Impfquote gekommen? Die Ärzte Zeitung hat nachgefragt.
Der Countdown für KV-Connect läuft: Der sichere Kommunikationsdienst für Praxen wird am 20. Oktober vom Netz genommen. Ärzte, die ihre Abrechnungsdaten über den Dienst übermittelt haben, müssen umstellen.
Der GKV-Spitzenverband legt dem Bundesgesundheitsministerium detaillierte Vorschläge für einen Sparkurs in der ambulanten Versorgung vor. Ärzte-Verbände warnen vor einem „Kahlschlag“-Kurs.
Frohe Kunde für die saarländischen Kassenärzte: Der Wegfall von Mini-Regressen ist absehbar. Laut KV ist die Vereinbarung unterschriftsreif. Auch die regionalen Honorarverhandlungen gestalten sich an der Saar harmonischer als auf Bundesebene.
Die Abrechnungsmöglichkeit der Videosprechstundenziffer 01444 wird wieder einmal verlängert: Bis Ende 2026 können Praxen die EBM-Nummer für die Authentifizierung unbekannter Patienten weiterhin ansetzen.
Bei herzinsuffizienten Patienten, deren Vitalwerte nicht ohnehin schon im Telemonitoring überwacht werden, kann einmal im Quartal die DiGA „ProHerz“ auf Kasse ausgewertet werden.
Der Beschluss zur neuen Vorhaltepauschale ist von vielen Seiten kritisiert worden. Hausarzt Dr. Bahman Afzali aus Bedburg erläutert im „ÄrzteTag“-Podcast, wo Mehrarbeit droht und welche Kriterien eher leicht zu erfüllen sind.
Wirklichkeitsfremde Abrechnungsvorgaben des G-BA, wie schnell ein Arzt in Rufbereitschaft beim Patienten sein muss, stehen nicht zum ersten Mal auf dem Prüfstand – und wurden jetzt erneut verworfen.
Hausärztliche Honorarpolitik stellt in den seltensten Fällen alle zufrieden. Der Ärztebund MEDI zählt aktuell zu den Unzufriedenen – allerdings aus Gründen, die denen des Hausärzteverbands ganz entgegengesetzt sind.
Eine Krankenkasse will eine Intensivbehandlung nicht zahlen, weil sie mit der Titulierung der aufnehmenden Station nicht einverstanden ist. Da gehen die Kasseler Richter nicht mit.