Der GKV-Spitzenverband hat mit dem Deutschen Apothekerverband die Abrechnung parenteraler Lösungen, meist Zytostatika, neu geregelt, die in der Offizin zubereitet werden.
Der Bundesverband Medizintechnologie hält eine Nutzenbewertung von Medizinprodukten für richtig, fordert aber ein differenziertes Vorgehen nach Risikoklassen.