Laut Arzneimittel-Richtlinie sollen Vertragsärztinnen und -ärzte ihre Patienten auf preisgünstige rekombinante Arzneimittel ein- und umstellen. Faktisch hat sich diese Aufforderung mit dem Start der Aut-idem-Substitution patentfreier Biologicals in den Apotheken erledigt – nur rechtlich noch nicht.
Werbung für Gesundheitsangebote im Internet hat Grenzen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Portale nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben dürfen.
Im Ringen um erweiterte Befugnisse für Apotheker, wie von der Bundesregierung vorgesehen, wartet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung mit neuen Berechnungen gegen derlei Pläne auf.
Im Prinzip hat der Gesetzgeber großen Spielraum, wenn es um mehr Eigenverantwortung geht. Aber es gibt rechtliche Grenzen, betont der Arzt und Medizinrechtler Alexander Ehlers im Interview – und greift dabei auf Bismarck zurück.
Die Apotheken beklagen am Protesttag ihre wirtschaftliche Situation und verweisen auf immer weniger Verkaufsstellen im Land. Die Analyse einer Krankenkasse zeichnet ein anderes Bild.