Kommentar zu Medikationsfehlern
Möglicherweise ist es nicht allen Ärzten bewusst: Die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ist keine freiwillige Angelegenheit, die nach Belieben gehandhabt oder gar vernachlässigt werden kann. Sie ist vielmehr eine berufsrechtliche Verpflichtung von Ärzten, die mit Arzneimitteln umgehen.