Zu Anfang der COVID-19-Pandemie mangelte es an Masken, Schutzkleidung und Tests, aktuell an Intensivbetten. Wo medizinische Ressourcen knapp sind, müssen Ärzte priorisieren. Dabei ist das längst Klinikalltag, meint Gastautor Eckhard Nagel.
Krankenkassen könnten nicht verlangen, dass Versicherte sich bereits Tage vorher „auf Vorrat“ um einen Arzttermin bemühen, so ein Urteil. Im konkreten Fall ging es um die Bescheinigung der AU-Fortsetzung.
Wollen Ärzte unter Betreuung stehende Menschen impfen, brauchen sie nur in Ausnahmefällen eine betreuungsrechtliche Genehmigung. Darauf hat das Amtsgericht Osnabrück jetzt hingewiesen.
Immer mehr COVID-19-Erkrankte auf den Stationen der Kliniken in Sachsen und Thüringen. Die KVen wollen nun die Einweisungsraten senken – mit einer Handlungsempfehlung für niedergelassene Ärzte.