Bundessozialgericht

Transsexuelle: Kassen müssen nur für Haarentfernung durch Ärzte zahlen

Versicherer müssen bei der Nadelepilation nicht für die Kosten von Kosmetikern aufkommen. Die Richter sprechen von einer Versorgungslücke.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Die Nadelepilation durch Elektrologisten ist keine Kassenleistung.

Die Nadelepilation durch Elektrologisten ist keine Kassenleistung.

© mapo / stock.adobe.com

Kassel. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Transsexuellen die Entfernung ihrer Barthaare nur durch Ärzte bezahlen. Kosmetiker beziehungsweise Elektrologisten sind hierfür nicht zugelassen, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Ärzte, die die Leistung anbieten wollen, können danach einen Elektrologisten in die Praxis holen.

Die Entfernung von Barthaaren kann überwiegend mit einer Laserepilation erfolgen. Weil die Geräte weiße und graue Haare nicht gut erkennen, bleiben dies aber oft übrig. Durch eine Nadelepilation müssen die Wurzeln dieser Haare einzeln mit Strom abgetötet werden. Für Transsexuelle ist dies als ärztliche Behandlung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Allerdings ist die Nadelepilation sehr zeitaufwendig und muss über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Praktisch gibt es deshalb keine Vertragsärzte, die diese Leistung anbieten. Die Klägerinnen hatten sich daher von auch als Heilpraktiker zugelassenen Elektrologisten behandeln lassen. Die Kosten erreichten bis über zehntausend Euro. Die Krankenkassen wollten die Rechnungen jedoch nicht bezahlen.

Elektrologisten sind keine Heilmittelerbringer

Die Klagen hiergegen blieben ohne Erfolg. „Ein Systemversagen wegen einer sich hier aufdrängenden faktischen Versorgungslücke lässt den Arztvorbehalt als zwingende berufliche Mindestqualifikation nicht entfallen“, urteilte das BSG. Kosmetiker beziehungsweise Elektrologisten seien in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Heilmittelerbringer zugelassen.

Ein wenig Hoffnung machten die obersten Sozialrichter betroffenen Mann-zu-Frau-Transsexuellen aber doch. So sei es zulässig, wenn die Nadelepilation „als ärztliche Leistung unter unselbstständiger Mithilfe von Elektrologisten/Kosmetikern erbracht wird“.

Zudem könnten Betroffene auch eine Privatarztpraxis aufsuchen. Wegen des „sich hier aufdrängenden vertragsärztlichen Systemversagens“ müssten die gesetzlichen Kassen diese Kosten dann wohl erstatten.(mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 4/20 R und weitere

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

IQWiG-Methoden-Papier und EU-Guidances: Ein Vergleich

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Cencora Global Consulting Services

Schärfere Strafen verabschiedet

Was Frankreichs neues Anti-Gewalt-Gesetz Ärzten wirklich bringt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Carl Billmann, Leiter der Stabsstelle IT, Marketing & Kommunikation bei BillmaMED, Medizinstudent mit dem Berufsziel Dermatologe.

© Doctolib

Interview

„Am Empfang haben wir Stress rausgenommen“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Die Patientin tippt ihre Nachricht ins Smartphone, das Praxisteam antwortet direkt über
den Desktop. So sind Vereinbarungen über ein E-Rezept oder eine Befundmitteilung vom Facharzt schnell übermittelt.

© [M] Springer Medizin Verlag | Foto: A_B_C / stock.adobe .com

Digitale Patientenkommunikation

„Das Potenzial für die Zeitersparnis ist riesig“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Evolution der Therapiesteuerung

Diabetesmanagement: Das Ende des HbA1c-Werts?

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen