Professoren an der Medizinischen Hochschule Hannover haben einen unzureichenden Einfluss, so das Bundesverfassungsgericht. Es stärkt nun die Freiheit von Forschung und Lehre.
Der Mitgliederzuwachs bei der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) setzt sich weiter fort: Im Juli begrüßte die Geschäftsstelle der DGIM das 23.000ste Mitglied.
Wer die Früchte seiner Forschung nicht veröffentlicht, hat keinen Anspruch, dennoch gesonderte Fortbildungspunkte zu erhalten. In einem solchen Fall musste ein Psychotherapeut nun eine Niederlage vor Gericht einstecken.
Um langfristig eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherzustellen, müssen die Krankenkassen die Weiterbildungsassistenten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte fördern.