Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg hat über Jahre hinweg seinen Mitgliedern empfohlen, formell Widerspruch gegen Abrechnungsbescheide der KV einzulegen. Grund waren Rechtsunsicherheiten aufgrund stetiger EBM-Änderungen, die regelmäßig Musterprozesse bei den Sozialgerichten nach sich gezogen haben.