Das System allein werde dem Anspruch nicht gerecht, Patienten in die richtige Art der Versorgung zu steuern, heißt es seitens der KV Baden-Württemberg. Jetzt zieht die KV Konsequenzen.
Der Selektivvertrag in Baden-Württemberg zeigt, dass die Regelversorgung nicht das Nonplusultra der Versorgung ist. Trotzdem könnte sie jetzt zur Disposition stehen.
Durch die Versorgung über den Facharztvertrag Kardiologie sind rund 600 Todesfälle bei Herzpatienten in Baden-Württemberg in zwei Jahren vermieden worden. Das berichten die Vertragspartner.