Kommentar zum Herz-Selektivvertrag

Der Faktor Diagnose

Der Selektivvertrag in Baden-Württemberg zeigt, dass die Regelversorgung nicht das Nonplusultra der Versorgung ist. Trotzdem könnte sie jetzt zur Disposition stehen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Es ist ein mächtiges Pfund, das die Selektivvertragspartner in Baden-Württemberg, AOK, Hausärzteverband und Medi, am Mittwoch in die Debatte zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz geworfen haben: Die Evaluation zum AOK-Facharztvertrag im Südwesten zeige signifikant höhere Überlebensraten von Herzinsuffizienz- und von KHK-Patienten im Selektivvertrag, heißt es – bei weniger Klinikeinweisungen und niedrigeren Gesamtkosten.

Hohe Qualitätsanforderungen, an Leitlinien orientierte Diagnose- und Therapiepfade, eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Haus- und Facharzt: Die vielen Schräubchen, an denen die Vertragspartner hier in der HzV und in den Facharztverträgen seit vielen Jahren drehen, führen zu einer Steuerung, von der Patienten profitieren. Der Erfolg hängt auch daran, dass die Schwere der Erkrankung eines Patienten, also seine Diagnose, über die Vergütung der Ärzte mit entscheidet.

Und das soll künftig illegal sein? Man spürt fast körperlich den Druck, den die Interessengruppen von unterschiedlichen Seiten auf den Gesetzgeber ausüben. Es wäre schade, wenn der Patient dabei auf der Strecke bliebe.

Lesen Sie dazu auch: Herzpatienten: Weniger Todesfälle dank Selektivvertrag

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