Das Modellprojekt TARGET soll die Versorgung von Patienten mit seltenen Tumorformen verbessern. Immerhin treten ein Viertel aller Krebserkrankungen weniger häufig auf.
Die Impfpriorisierung ist auch in ihrer neuesten Auflage nicht zu beanstanden, so der Verwaltungsgerichtshof Bayern. Krebspatienten seien außerdem „kein atypischer Einzelfall“.