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Bayern

Kein Vorrang bei Corona-Impfung: Gericht weist Krebspatienten ab

Die Impfpriorisierung ist auch in ihrer neuesten Auflage nicht zu beanstanden, so der Verwaltungsgerichtshof Bayern. Krebspatienten seien außerdem „kein atypischer Einzelfall“.

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München. Krebskranke haben auch wegen einer anstehenden Chemotherapie keinen Anspruch auf eine sofortige Corona-Impfung. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden. Die entsprechende Priorisierung sei rechtlich nicht zu beanstanden.

Der krebskranke Antragsteller ist unter 80, steht aber kurz vor einer Chemotherapie. Vergeblich hatte er daher versucht, eine sofortige Impfung zu erhalten. Mit seinem Eilantrag wollte er den Anspruch auf die Impfung gerichtlich durchsetzen. Wie schon vor dem Verwaltungsgericht bleib dieser nun aber auch vor dem VGH ohne Erfolg.

Spätestens mit der Neufassung der Verordnung am 8. Februar 2021 habe der Verordnungsgeber auch klargestellt, dass eine Höherstufung in die höchste Prioritätsstufe grundsätzlich auch im Einzelfall nicht mehr möglich sei. Ausnahmen sehe die Verordnung nur mit dem Ziel einer effizienteren Organisation der Impfungen vor, oder wenn Impfstoff sonst ungenutzt verworfen werden müsste.

Dabei enthalte die Verordnung detaillierte Regelungen für Personen, bei denen das Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf sehr groß ist. Vor diesem Hintergrund sei der Antragsteller „kein atypischer Einzelfall“.

Verwaltungsgerichtshof Bayern, Az.: 20 CE 21.321

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