Kann ein Vertragsarzt drei halbe Versorgungsaufträge für sich beanspruchen? Das Bundessozialgericht sagt nein. Mehr als ein voller Versorgungsauftrag geht nicht.
Mehr als 6.000 Hausbesuche tauchen in den Abrechnungen auf – doch viele Patienten sollen den Arzt nie gesehen haben. Dem Mediziner wird Betrug vorgeworfen.