Die neue ambulante Versorgungsplanung in Berlin greift. Dieses Zwischenfazit zieht der Ersatzkassenverband vdek Berlin/Brandenburg rund neun Monate nach dem entsprechenden Beschluss des Landesgremiums nach Paragraf 90a SGB V.
Der Landesausschuss von Ärzten und Krankenkassen in Brandenburg hat die Gebiete für die Förderung von Niederlassungen an die neue Bedarfsplanung angepasst. Hausärzte können für Niederlassungen oder Praxisübernahmen in 14 Mittelbereichen Förderungen bis zu 50.000 Euro beantragen.