Haftet ein Unternehmen für Folgeschäden durch eine in der Mittagspause verabreichte Grippeschutzimpfung? Diese Frage soll das Bundesarbeitsgericht heute klären.
Das Bundesarbeitsgericht spricht den Arbeitgeber von der Haftung frei, wenn ein Angestellter nach der Impfung durch einen freiberuflichen Betriebsarzt einen Impfschaden geltend machen will.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine internationale Leitlinie veröffentlicht, um Beschäftigte vor möglichen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch hergestellte Nanomaterialien zu s