Internisten fordern die Gesundheitsminister der Länder auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kliniken ihren Pflichten nachkommen, um der psychischen Gesundheitsgefährdung von Ärzten Einhalt zu gebieten.
Auch „Behandlungsfälle“ können zumindest temporär Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erheben. Das gilt vor allem dann, wenn ein Patient keinen Therapieplatz bekommen hat.