Mangel an Therapieplätzen

EU-Rente trotz ausstehender Behandlungen

Auch „Behandlungsfälle“ können zumindest temporär Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erheben. Das gilt vor allem dann, wenn ein Patient keinen Therapieplatz bekommen hat.

Veröffentlicht:

Dresden. Die Rentenversicherung muss eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) wegen psychischer Krankheiten auch dann zahlen, wenn diese nicht behandelt worden sind. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Urteil entschieden. Als Grund geben die Richter der 4. Kammer des Gerichts unter anderem an, dass es zu wenig Therapieplätze gebe.

Dem Urteil zugrunde lag eine Klage eines 37 Jahre alten Mannes gegen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Er hatte wegen seiner überwiegend psychiatrischen Erkrankungen eine EU-Rente beantragt.

Die Rentenversicherung lehnte dies ab, da bei dem Mann ein „Behandlungsfall“ vorliege: Wenn er sich entsprechend behandeln lasse, könnten sich seine Symptome in einem überschaubaren Zeitraum bessern. Bisher habe er aber weder eine fachärztlich-psychiatrische Therapie, eine ambulante Psychotherapie noch eine stationäre oder teilstationäre Psychotherapie absolviert.

Die Dresdner Sozialrichter sahen dies anders und verurteilten die Rentenversicherung dazu, dem Mann eine befristete EU-Rente zu zahlen. Die fehlende Behandlung ändere nichts daran, dass der Mann nicht täglich mindestens sechs Stunden arbeiten könne. Dass es bisher keine Behandlung gegeben habe, sei zudem nicht sein Verschulden. Es liege vielmehr am Mangel einer ärztlichen Beratung oder der begrenzten Anzahl an Therapieplätzen.

Außerdem sahen die Sozialrichter keine gesetzliche Grundlage für die Ansicht der Rentenversicherung. Die 4. Kammer interpretierte Paragraf 66 des Ersten Sozialgesetzbuches so, dass die Zahlung einer EU-Rente erst dann verweigert werden könne, wenn ein Versicherter zu zumutbaren Behandlungen aufgefordert worden und dem nicht nachgekommen sei. Bis dahin könne die Auszahlung einer EU-Rente nicht verweigert, sondern nur befristet werden. (sve)

Sozialgericht Dresden, Az.: S 4 R 876/18

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen