Überarbeitung spielt bei Berufskrankheiten keine Rolle – zumindest nicht als Primärdiagnose. Die Bundesregierung warnt aber vor der Gefahr überlangen Arbeitens und sieht Führungskräfte in der Pflicht.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zieht Bilanz: 2020 entfielen 98 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle auf COVID-19 als Berufskrankheit auf den Gesundheitsdienst.