Weil die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Krankenkassen nicht schnell genug voranschreitet, riefen sie vergangene Woche nach dem Gesetzgeber. Dieser solle die Leistungserbringer gesetzlich dazu verpflichten, den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten fristgerecht umzusetzen.