Für Praxen, die Praxissoftware nutzen, die nicht kompatibel zur elektronischen Patientenakte ist, hatte der Gesetzgeber drastische Sanktionen vorgesehen. Dank einer neuen KBV-Richtlinie ist das vom Tisch – vorerst.
Die Gesundheits-IT-Messe DMEA wartete mit vielen Neuerungen auf. Über diejenigen, die für Praxen den größten Nutzen stiften, sprechen wir im „ÄrzteTag“-Podcast mit Melanie Wendling vom Herstellerverband bvitg.
In Corona-Zeiten haben es viele „mal ausprobiert“, aber allmählich kommen Videosprechstunden als Möglichkeit, einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren, in der Alltagsversorgung an. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wo es hakt.
Na endlich, möchte man den Verantwortlichen zurufen: Es ist höchste Zeit für das Projekt ePA in ganz Deutschland. Doch vor allen Beteiligten, nicht nur den Praxen, liegt noch viel Arbeit.
Können Informationen in der elektronischen Patientenakte das Kindeswohl gefährden? Auf Bedenken einiger Verbände geht das Bundesgesundheitsministerium ein: In manchen Fällen habe der Schutz des Kindes Vorrang vor dem Befüllen der ePA.
Hausärzteverband und KBV begrüßen den für 29. April angekündigten bundesweiten Roll-out der E-Patientenakte – und loben den Minister dafür, dass es zunächst bei der Freiwilligkeit bleiben soll. Zumindest eine Krankenkasse ist anderer Meinung.
Ab 29. April soll die elektronische Patientenakte bundesweit genutzt werden können. Diesen Termin gab der scheidende Bundesgesundheitsminister Lauterbach bekannt.
Vom smarten Telefonassistenten bis zum eigenen KI-Server in der Praxis: Wo Künstliche Intelligenz heute schon Entlastung in Arztpraxis und Klinik schafft. Ein Einblick.