Der Kommentar zu Hebammen
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen stoßen rein marktwirtschaftliche Regelungen offensichtlich an ihre Grenzen. Niemand kann von den freiberuflich tätigen Hebammen verlangen, dass sie einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens in ständig steigende Versicherungsprämien stecken.