Kassen und KBV haben sich jetzt darauf geeinigt, den Einsatz von Verahs in der Regelversorgung mit 133 Millionen Euro zu fördern. Engpässe sind trotzdem nicht ausgeschlossen.
Ärzte, die Minijobber in ihrer Praxis beschäftigen, müssen zum Jahreswechsel aufpassen: Die Regelungen zum Bestandsschutz entfallen. Damit stehen Änderungen bei der Sozialversicherungspflicht an.