Gilt es, eine MFA befristet zu ersetzen, muss die Vertretung deren Aufgaben nicht 1:1 übernehmen. Allerdings darf sie auch nicht gänzlich andere Tätigkeiten ausüben, sonst hätte eine Klage auf Festanstellung gute Chancen.

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Urteil

Bei befristeter Vertretung ist Umorganisation erlaubt