Apotheke

Axa honoriert Beratung

Pflege

Erste Weiterbildung zum Notfallpfleger gestartet

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat jeder Mitarbeiter. Wer es unterschreibt, ist Sache des Arbeitgebers.

© Jens_Schierenbeck / dpa

Arbeitszeugnis

Der Chef ist entbehrlich