Kommentar zu Arztsitzverlegung Zäsur im MVZ-Geschachere Die Entscheidung des Hamburger Berufungsausschusses hat weitreichende Bedeutung über die Hansestadt hinaus. Überall, wo sich Klinikträger mit MVZ in der ambulanten Versorgung engagieren, muss umgedacht werden. 14.05.2014
KV Hamburg MVZ dürfen keine Arztsitz verlegen MVZ-Trägern bleibt die Verlegung von Arztsitzen, die mit angestellten Ärzten besetzt sind, auf ein anderes MVZ verwehrt. 13.05.2014