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KV Hamburg

MVZ dürfen keine Arztsitz verlegen

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MVZ-Trägern bleibt die Verlegung von Arztsitzen, die mit angestellten Ärzten besetzt sind, auf ein anderes MVZ verwehrt.

HAMURG. Der Berufungsausschuss der KV Hamburg sieht keine rechtlich saubere Möglichkeit, Arztsitze, die mit angestellten Ärzten besetzt sind, von einem MVZ auf ein anderes zu transferieren. Deshalb hat er der Asklepios-Gruppe einen solchen Schritt untersagt.

Das gilt sowohl für die unmittelbare Verlegung als auch für ein mehrstufiges Verfahren. Im konkreten Fall hatte Asklepios versucht, einen Sitz seines inzwischen geschlossenen MVZ im Hamburger Stadtteil Bergedorf in sein MVZ im Hamburger Stadtteil Harburg zu verlegen.

Weil diese direkte Übertragung weder im Gesetz noch in der Bedarfsplanung vorgesehen ist, hatten Rechtsanwälte eine Umgehungsstrategie entwickelt, die in Hamburg schon mehrfach praktiziert wurde: Danach überträgt ein MVZ-Träger die an den Arztsitz gebundene Zulassung zunächst auf einen zuvor angestellten Arzt, der aber sofort auf seine Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem anderen MVZ verzichtet.

Der Berufungsausschuss hat sich im konkreten Fall erstmals mit dieser Strategie beschäftigt und sie als rechtswidrig eingestuft. Es sei rechtsmissbräuchlich, wenn ein Arzt sich um eine Zulassung bemühe, nur um sie einen Augenblick später wieder abzugeben.

Dies widerspreche dem Sinn und Zweck der Umwandlung einer Angestellten- in eine selbstständige Zulassung, weil der Arzt auf diesem Weg das Recht erhalten solle, in eigener Praxis an der Patientenversorgung teilzunehmen und nicht mit Zulassungen zu "handeln". Die KV Hamburg erwartet, dass die Thematik gerichtlich geklärt wird. (di)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zäsur im MVZ-Geschachere

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