Das Landgericht Gießen hat die Berufung einer Allgemeinmedizinerin gegen ein Urteil wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche abgewiesen. Sie solle das Urteil 'tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz', rät der Richter der Ärztin.
Abtreibung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - Werbung dafür aber nicht. Eine Gießener Ärztin kämpft für die Streichung des Paragrafen 219a. Der Prozess geht heute weiter.
Das Landgericht Gießen hat in der Berufungsverhandlung ein Urteil gegen eine Ärztin bestätigt, die in erster Instanz wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden ist. Die Bundesjustizministerin stellt eine Änderung des umstrittenen Paragrafen 219a in Aussicht.