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Prozess in zweiter Instanz

Paragraf 219a – Ärztin wieder vor Gericht

Abtreibung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – Werbung dafür aber nicht. Eine Gießener Ärztin kämpft für die Streichung des Paragrafen 219a. Der Prozess geht heute weiter.

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GIEßEN. Das Thema des Gerichtsverfahrens polarisiert: Die Ärztin Kristina Hänel war zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung anbietet und Informationen zum Thema bereitstellt. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie das Herausnehmen eines Blinddarms, hieß es vom Amtsgericht vor knapp einem Jahr. Jetzt steht die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Gießen an.

Hänel sagt, sie würde es begrüßen, wenn ihr Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werde, um eine grundsätzliche und juristische Klärung zu erreichen. "Ich halte Paragraf 219a nicht für verfassungskonform." Ihr gehe es darum, ein Informationsrecht für Frauen durchzusetzen, damit sie verantwortliche Entscheidungen treffen könnten, sagt die Fachärztin für Allgemeinmedizin.

"Ich informiere sachlich, doch der Paragraf 219a stellt das unter Strafe mit dem Begriff Werbung." Dies wirke wie ein Maulkorb und führe zu einer Schieflage, da Abtreibungsgegner alles Mögliche behaupten dürften und dabei von der Meinungsfreiheit geschützt seien. "Hunderte von Ärzte sind angezeigt worden in den letzten zehn Jahren, und das wird nicht aufhören, wenn der Paragraf nicht sauber gestrichen oder entschärft wird", sagt Hänel. (dpa)

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