Prozess in zweiter Instanz

Paragraf 219a – Ärztin wieder vor Gericht

Abtreibung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – Werbung dafür aber nicht. Eine Gießener Ärztin kämpft für die Streichung des Paragrafen 219a. Der Prozess geht heute weiter.

Veröffentlicht:

GIEßEN. Das Thema des Gerichtsverfahrens polarisiert: Die Ärztin Kristina Hänel war zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibungen als Leistung anbietet und Informationen zum Thema bereitstellt. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie das Herausnehmen eines Blinddarms, hieß es vom Amtsgericht vor knapp einem Jahr. Jetzt steht die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Gießen an.

Hänel sagt, sie würde es begrüßen, wenn ihr Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werde, um eine grundsätzliche und juristische Klärung zu erreichen. "Ich halte Paragraf 219a nicht für verfassungskonform." Ihr gehe es darum, ein Informationsrecht für Frauen durchzusetzen, damit sie verantwortliche Entscheidungen treffen könnten, sagt die Fachärztin für Allgemeinmedizin.

"Ich informiere sachlich, doch der Paragraf 219a stellt das unter Strafe mit dem Begriff Werbung." Dies wirke wie ein Maulkorb und führe zu einer Schieflage, da Abtreibungsgegner alles Mögliche behaupten dürften und dabei von der Meinungsfreiheit geschützt seien. "Hunderte von Ärzte sind angezeigt worden in den letzten zehn Jahren, und das wird nicht aufhören, wenn der Paragraf nicht sauber gestrichen oder entschärft wird", sagt Hänel. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung