Der KV Hessen fehlt die Befugnis, Privatärzte zur Beteiligung am Bereitschaftsdienst – auch nur finanziell – heranzuziehen. Gegen das Urteil hat die KV Revision beim Bundessozialgericht beantragt.
Für 99,9 Prozent der Bevölkerung ist in maximal 30 Minuten Fahrtzeit ein Krankenhaus der Notfallversorgung erreichbar, teilt Sozialstaatssekretärin Janz mit.