Die Diskussion über zusätzliche Regulierung von MVZ-Investoren ist einer der heißesten Brennpunkte rund um den TSVG-Entwurf. Die Frage: Wer soll in Zukunft noch MVZ gründen und betreiben dürfen? Die 'Ärzte Zeitung' gibt zwei kontroverse Standpunkte wider.
Kein beliebiges Switchen zwischen haus- und fachärztlicher Tätigkeit: Das Bundessozialgericht weist Internisten bei der Gestaltungsfreiheit von Zulassungen im MVZ deutlich in die Schranken.
Wer soll in Zukunft noch Medizinische Versorgungszentren gründen dürfen? Im TSVG gehört die Neuregelung zu den umstrittensten Stellen. Dabei geht es nicht nur um Kapitalinvestoren, sondern auch um die Nachbesetzung frei werdender Arztstellen. Die DKG ist in Rage.