Gelten im MVZ bestimmte Regeln und Strukturen, so spricht nichts gegen eine Selbstanstellung, urteilt das Bundessozialgericht. Der Beitragssenat gibt Ärzten auch eine Zahl an die Hand, ab wie vielen Gesellschaftern das funktioniert.
In der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein dämpft ein ehemaliger Richter beim Bundessozialgericht die Hoffnung, dass Investor betriebene MVZ verboten werden könnten. Viel Kritik gibt es für den Bundesgesundheitsminister.