Neues Teilhabegesetz geht an den Start
Am 28. Juni greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Arztpraxen müssen dann ihre Website so gestalten, dass sie für Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Einschränkungen nutzbar ist. Wir erläutern, was das konkret für Ärztinnen und Ärzte bedeutet.