Neues Teilhabegesetz geht an den Start
So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei
Am 28. Juni greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren müssen dann dafür gesorgt haben, dass ihre Websites ohne Einschränkungen zugänglich sind. Vorbereitet dürften nur die wenigsten sein. Wir erläutern, was das konkret für Ärztinnen und Ärzte bedeutet.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


