Obacht bei einer Praxisgemeinschaft: Werden zu viele gemeinsame Patienten behandelt, drohen Honorarrückforderungen. Das hat das Landessozialgericht in Potsdam im Fall zweier Ärzte entschieden, die sich munter die Patienten überwiesen.
Bei der Wahl des Praxisstandorts sollten Ärztinnen und Ärzten nicht nur an sich denken. Das richtige Quartier kann wichtig sein, um Mitarbeiter zu gewinnen, oder auch um Praxisnachfolger zu finden.