Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Arbeitnehmer, von einem Arzt ausgestellt: Heutzutage läuft das alles überwiegend elektronisch – das ändert aber nichts am Beweiswert der Dokumente.

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Mehrere AU nach Kündigung

Landesarbeitsgericht: Beweiswert der AU-Bescheinigungen nicht erschüttert