Die BARMER steigt in ein Telemedizin-Projekt der AOK Nordost ein. Das soll in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die Versorgung von Pflegeheimbewohnern verbessern und Praxen Arbeitserleichterungen bringen.
Kommt es nach einer Kündigung zu vermehrten Krankschreibungen, erschüttert das den Beweiswert der AU-Bescheinigung nicht direkt – sagt das Landesarbeitsgericht Rostock. Das Bundesarbeitsgericht vertrat zuletzt eine andere Auffassung.