Eine ärztliche Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten ist künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.
In Ruhe und Zurückgezogenheit sterben war gestern. Heute schreiben sich viele das Leid in aller Öffentlichkeit von der Seele. Sie kommen dadurch mit der Krankheit oft besser zurecht.
Im Streit um das Leben des todkranken Babys Charlie Gard in Großbritannien haben die Eltern ihre Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg begründet.