Die Zahl der gerichtlich genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in Betreuungsverfahren ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wurden 2010 bundesweit noch 98.