Zusätzlich zu der voraussichtlich 2020 in Kraft tretenden EU-Verordnung Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln plant der deutsche Gesetzgeber für gruppennützige Forschung mit nicht einwilligungsfähigen Probanden die Einführung des Rechtsinstituts der Probanden-Verfügung.