Ärzte sind nicht verpflichtet, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, heißt es in einer Information des Bundestages. Laut Statistischem Bundesamt geht die Zahl der Abbrüche zurück.
Das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz müsse endlich entstaubt werden, fordert die Bundesärztekammer – und nennt in einem Memorandum konkrete Ansätze.
Das Sterbehilfe-Verbot in den ärztlichen Berufsordnungen steht auf der Kippe – als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die ärztliche Suizidassistenz könnte künftig an Voraussetzungen geknüpft werden.