Weigerungsrecht

Immer weniger Ärzte beteiligen sich an Schwangerschaftsabbrüchen

Ärzte sind nicht verpflichtet, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, heißt es in einer Information des Bundestages. Laut Statistischem Bundesamt geht die Zahl der Abbrüche zurück.

Veröffentlicht:
In Deutschland ist die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zurückgegangen – und auch die Zahl der Abbrüche.

In Deutschland ist die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zurückgegangen – und auch die Zahl der Abbrüche.

© GordonGrand / stock.adobe.com

Berlin. Niemand ist verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auf eine Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß hin.

Dieses Weigerungsrecht gilt nach Auffassung der Bundestags-Analysten allerdings dann nicht, wenn der Abbruch aufgrund von Gefahren für die Schwangere „nicht abwendbar“ sei. Dazu zählten Tod und schwere Gesundheitsschädigungen.

Bei Weigerung darf kein beruflicher Nachteil entstehen

„Die Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch darf nicht nur gegenüber der Schwangeren, sondern ebenfalls gegenüber Arbeitgebern und Krankenkassen verweigert werden“, heißt es in dem Papier, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Der Dienst kommt zu dem Ergebnis, dass Ärzten und OP-Fachpersonal keine beruflichen Nachteile entstehen dürften, wenn sie sich in Einzelfällen oder generell weigerten, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Gesetzliche Grundlage dieser Regelungen ist unter anderem das Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1992.

Der Abbruch ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtswidrig und nicht strafbewehrt. Das gelte dann, wenn eine Schwangere nachweise, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, wenn der Abbruch von einer Ärztin, einem Arzt vorgenommen werde und wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen verstrichen seien.

Länder müssen Angebot vorhalten

„Ärzte und Krankenschwestern müssten ihrem Gewissen folgen dürften“, kommentierte Krauß das Ergebnis. Die rechtliche Bewertung sei klar ausgefallen. Umstritten bleibt allerdings, ob sich Ärztinnen und Ärzte verweigern dürften, wenn sie sich zuvor vertraglich verpflichtet haben, diese Eingriffe vorzunehmen.

Ein Spannungsverhältnis machen die Autoren auch darin aus, dass die Länder verpflichtet seien, Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche vorzuhalten.

Die Zahl der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge zwischen 2003 und 2018 um rund 40 Prozent gesunken, die Zahl der Abbrüche dagegen lediglich um 21 Prozent. Krauß führt dies darauf zurück, dass sich mehr Ärzte mit der ethischen Dimension ihrer Arbeit auseinandersetzten. (af)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen